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   VG Magdeburg, 21.03.2017 - 8 B 161/17   

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VG Magdeburg, 21.03.2017 - 8 B 161/17 (https://dejure.org/2017,13563)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 21.03.2017 - 8 B 161/17 (https://dejure.org/2017,13563)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 21. März 2017 - 8 B 161/17 (https://dejure.org/2017,13563)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Magdeburg, 12.04.2017 - 8 A 21/17

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Magdeburg, 21.03.2017 - 8 B 161/17
    Die auf § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG gestützte Abschiebungsanordnung erweist sich unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse im Hauptsacheverfahren (8 A 21/17 MD) nach summarischer Prüfung als rechtswidrig.

    Im Rahmen des Fortgangs der Ermittlungen im Hauptsacheverfahren (8 A 21/17 MD) hat sich herausgestellt, dass im Rahmen des dem Gericht von der Antragsgegnerin übermittelten Verwaltungsvorganges keine Empfangsbestätigung der italienischen Behörden für das Aufnahmegesuch nach Art. 21 Abs. 1 der Dublin III-VO enthalten ist und die Antragsgegnerin dem Gericht auf Nachfrage auch keine Empfangsbestätigung vorlegen konnte.

  • VG München, 24.05.2016 - M 7 K 15.50724
    Auszug aus VG Magdeburg, 21.03.2017 - 8 B 161/17
    Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, U.v. 10.12.2013 - C-394/12 - juris; U.v. 21.12.2011 - C-411/10 u.a. - juris; U. v. 14.11.2013 - C-4/11 - juris) zwar davon auszugehen, dass sich der Betroffene im Dublin-Verfahren nicht auf die Versäumung von Fristen berufen und dies nicht gegen eine Überstellung einwenden kann (VG München, U.v. 24.5.2016 - M 7 K 15.50724 - juris).

    Es ist mithin kein Fall einer etwa nur marginalen Fristüberschreitung gegeben (vgl. dazu VG München, U.v. 24.5.2016, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.01.2018 - 8 B 20.17

    Grundsatzrüge betreffend die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Flurstücks

    Auszug aus VG Magdeburg, 21.03.2017 - 8 B 161/17
    Diese Voraussetzungen liegen hier mit Abschluss des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens (Beschluss vom 12.01.2017 - 8 B 20/17 MD) vor.
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen

    Auszug aus VG Magdeburg, 21.03.2017 - 8 B 161/17
    Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, U.v. 10.12.2013 - C-394/12 - juris; U.v. 21.12.2011 - C-411/10 u.a. - juris; U. v. 14.11.2013 - C-4/11 - juris) zwar davon auszugehen, dass sich der Betroffene im Dublin-Verfahren nicht auf die Versäumung von Fristen berufen und dies nicht gegen eine Überstellung einwenden kann (VG München, U.v. 24.5.2016 - M 7 K 15.50724 - juris).
  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG Magdeburg, 21.03.2017 - 8 B 161/17
    Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, U.v. 10.12.2013 - C-394/12 - juris; U.v. 21.12.2011 - C-411/10 u.a. - juris; U. v. 14.11.2013 - C-4/11 - juris) zwar davon auszugehen, dass sich der Betroffene im Dublin-Verfahren nicht auf die Versäumung von Fristen berufen und dies nicht gegen eine Überstellung einwenden kann (VG München, U.v. 24.5.2016 - M 7 K 15.50724 - juris).
  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Ghezelbash - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 -

    Auszug aus VG Magdeburg, 21.03.2017 - 8 B 161/17
    Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, U.v. 10.12.2013 - C-394/12 - juris; U.v. 21.12.2011 - C-411/10 u.a. - juris; U. v. 14.11.2013 - C-4/11 - juris) zwar davon auszugehen, dass sich der Betroffene im Dublin-Verfahren nicht auf die Versäumung von Fristen berufen und dies nicht gegen eine Überstellung einwenden kann (VG München, U.v. 24.5.2016 - M 7 K 15.50724 - juris).
  • EuGH, 07.06.2016 - C-63/15

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Dublin; Zuständigkeitsübergang;

    Auszug aus VG Magdeburg, 21.03.2017 - 8 B 161/17
    Für bestimmte Sachverhalte aber räumt nunmehr auch der EuGH in seiner jüngsten Rechtsprechung (EuGH, U.v. 7.6.2016 - C-63/15 - juris) einem Asylbewerber das Recht ein, im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung über seine Überstellung die fehlerhafte Anwendung eines in Kapitel III der Dublin III-VO festgelegten Zuständigkeitskriteriums geltend zu machen; ursächlich dafür sei auch der Umstand, dass sich die Dublin III-VO hinsichtlich der dem Asylbewerber gewährten Rechte in wesentlichen Punkten von der Dublin-II-VO unterscheide.
  • BVerwG, 09.08.2016 - 1 C 6.16

    Klage gegen Ablehnung eines Asylantrags - Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis mangels

    Auszug aus VG Magdeburg, 21.03.2017 - 8 B 161/17
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das für den Fall eines Fristversäumnis bereits für die Dublin II-VO entschieden hatte, dass sich ein Asylbewerber auf die Zuständigkeit eines Mitgliedstaates berufen könne, wenn die (Wieder-) Aufnahmebereitschaft eines anderen Mitgliedstaats nicht positiv feststehe (BVerwG, U.v. 9.8.2016 - 1 C 6/16 - juris), ist der streitgegenständliche Bescheid voraussichtlich rechtswidrig.
  • VG München, 30.09.2016 - M 11 S 14.50670

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und/oder der Aufnahmebedingungen in

    Auszug aus VG Magdeburg, 21.03.2017 - 8 B 161/17
    Nach Ansicht des Gerichts ist ein derartiger speziell gelagerter Sachverhalt auch vorliegend gegeben unabhängig davon, dass sich die Zuständigkeit der Antragsgegnerin hier aus der Anwendung von Kapitel VI der Dublin III-VO ergibt (vgl. auch VG München, B.v. 30.9.2016 - M 11 S 14.50670 - juris; B.v. 22.11.2016 - M 9 S 16.50779 - BA).
  • VG München, 22.11.2016 - M 9 S 16.50779

    Keine Überstellung nach Bulgarien im Dublin-Verfahren wegen Fristversäumnis

    Auszug aus VG Magdeburg, 21.03.2017 - 8 B 161/17
    Nach Ansicht des Gerichts ist ein derartiger speziell gelagerter Sachverhalt auch vorliegend gegeben unabhängig davon, dass sich die Zuständigkeit der Antragsgegnerin hier aus der Anwendung von Kapitel VI der Dublin III-VO ergibt (vgl. auch VG München, B.v. 30.9.2016 - M 11 S 14.50670 - juris; B.v. 22.11.2016 - M 9 S 16.50779 - BA).
  • VG München, 29.12.2016 - M 9 S 16.50806
  • VG Magdeburg, 12.04.2017 - 8 A 21/17

    Erfordernis des Nachweises über den Zugang des Aufnahmegesuchs im

    Mit Beschluss vom 21.03.2017 ordnete das Gericht den einstweiligen Rechtsschutz an (8 B 161/17 MD) an, nachdem die Beklagte auf Hinweis des Gerichts keine Empfangsbestätigung für das Übernahmeersuchen vorlegen konnte.

    Das Gericht hat hierzu bereits im Beschluss vom 21.03.2017 (8 B 161/17 MD) ausgeführt:.

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